AGB T-ink-ila Tattoo Studio

AGB T-ink-ila Tattoostudio


 

  1. Das T-ink-ila Tattoostudio wird vertreten durch die beiden Einzelunternehmen T-ink-ila Tattoostudio Gregor Damaske und René Hommel (Tätowierer). Das Studio besteht somit aus zwei voneinander unabhängigen Kleinunternehmen die sich den Gewerbenamen „T-ink-ila Tattoostudio “ teilen. Diese AGB gilt für Beide Einzelunternehmen gleichermaßen. Die Bezeichnung ,,Wir“, „Uns“ , „ unserem Tattoostudio“ beziehen sich auf beide Kleinunternehmen, zu gleichen Teilen.


 

  1. Kommen wir gleich zur wichtigsten Punkt, dem Preis.


 

Das T-ink-ila Tattoostudio hat sich zu einer pro Stunde Abrechnung entschlossen.

Pro Stunde berechnen wir 60 Euro. Es wird Minutengenau abgerechnet. 

Die abzurechnende Arbeitszeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Rasur der zu tätowierenden Körperstelle und endet mit dem Aufbringen des Folienverband. Sollten mehrere Sitzungen nötig sein wird pro Sitzung, nach jeder Sitzung abgerechnet.


 

Die Anzahlung: 


 

Wie in der Tattooszene üblich erheben auch wir eine Anzahlung. Die Höhe beträgt  50 Euro. Damit sind alle Unkosten die uns im Vorfeld entstehen abgegolten ( Beratungsgespräche, Tattoovorlagen erstellen etc.). Die Anzahlung ist nach dem ersten Beratungsgespräch und dem damit verbundenen, vereinbarten Tattootermin zu entrichten. Die Anzahlung wird am Ende in voller Höhe mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Anzahlung wird pro Tattoo erhoben. Wir akzeptieren ausschließlich Barzahlung.


 

Beispielrechnung: Die Sitzung dauert für dein Tattoo z.B. 2 Stunden. Wir berechnen dir dafür 120 Euro. Abzüglich der von dir im Vorfeld geleisteten Anzahlung in hohe von 50 Euro bezahlst du letztendlich 70 Euro für diese Sitzung. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch sollte deine Sitzung z.b. nur 45 Minuten dauern, so erhältst du 5 Euro deiner Anzahlung zurück und du bezahlst in diesem Beispiel insgesamt nur 45 Euro für dein Tattoo.


 

3.    Wir tätowieren ausschließlich Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

       Du verpflichtest dich diese Angabe durch Vorlage eines gültigen

       Ausweisdokumentes (Reisepass oder Personalausweis) zu bestätigen.


 

4.    Wir tätowieren keine Personen die zum Zeitpunkt des Tattootermin alkoholisiert sind 

       oder unter dem Einfluss von Drogen sämtlicher Art stehen. Des Weiteren behalten wir

       uns das Recht vor, Kunden (auch unbegründet) abzulehnen.


 

5.    Wir tätowieren keine Verfassungsfeindlichen Symbole oder anderweitig rechtlich 

       verbotenen Motive.


 

6.    Sollte dein Tattoo in der Nähe von Körperstellen gestochen werden, die als

       spezifische, biologische Geschlechtsmerkmale dienen ( z.B. Schambereich oder

       Busen etc.) so

       sind diese Stellen im Vorfeld von dir ausreichend abzudecken bzw. Blickdicht

       abzukleben.


 

7.    Das T-ink-ila Tattoostudio benutzt ausschließlich Tattoofarben aus Deutschland um

       einen hohen Qualitätsstandard für dich als Kunde gewährleisten zu können. Die in

       unserem Tattoostudio verwendeten Tätowierfarben entsprechen den 

       Tattoo-REACH-Richtlinien (EU-Verordnung 2020/2081). Entsprechende Zertifikate

       liegen bei uns im Tattoostudio zur Einsichtnahme aus.


 


 

9.    Um einen hohen Qualitätsstandard halten und verbessern zu können nehmen wir

       jede Sitzung auf Video auf. Ebenfalls erstellen wir Fotos vom Tattoo vor, während und

       nach jeder Sitzung. Mit deiner Unterschrift auf der Einverständniserklärung trittst du

       alle Rechte an Bild und Ton an das T-ink-ila Tattoostudio ab. Das Urheberrecht liegt

       somit beim Tattoostudio gemäß §2 Abs. 1 Nr.4 UrhG. Das T-ink-ila Tattoostudio

       verpflichtet sich in diesem Zusammenhang dein Gesicht und andere nicht von uns

       erstellte Tattoos, sofern auf dem Video ersichtlich, unkenntlich zu machen, um so im

       hohen Maße deine Privatsphäre zu schützen. Uns geht es in diesem Zusammenhang

       ausschließlich um das von uns erstellten Motiv. Mit deiner Unterschrift auf der

       Einverständniserklärung willigst du ein, dass wir die Video- und Bildaufnahmen für

       Werbezwecke verwenden dürfen.


 

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