Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


 

Geltungsbereich


 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.tinkila.de.


 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


 

Diese Website wurde nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entwickelt.

Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.


 

Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht alle Inhalte entsprechen vollständig den Barrierefreiheitsstandards. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.


 

Nicht barrierefreie Inhalte


 

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.

Videos enthalten derzeit keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Teilweise sind Farbkontraste noch nicht vollständig optimiert.

PDFs und herunterladbare Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei erstellt.


 

Wir arbeiten aktiv daran, diese Barrieren schrittweise zu beheben.


 

Erstellung dieser Erklärung


 

Diese Erklärung wurde am 25. Oktober 2025 erstellt.

Die Beurteilung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 erfolgte durch eigene Bewertung (Selbstauskunft) im Rahmen interner Prüfungen.


 

Geplant ist eine externe Überprüfung durch eine unabhängige Stelle im Jahr 2026.


 

Feedback und Kontakt


 

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von tinkila.de auffallen,

oder sollten Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind,

können Sie sich gerne an uns wenden:


 

T-ink-ila Tattoostudio

E-Mail: kontakt@tinkila.de

Website: www.tinkila.de


 

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten und eine barrierefreie Lösung anzubieten.


 

Durchsetzungsverfahren


 

Sollten Sie nach Ablauf von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten,

können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:


 

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für digitale Barrierefreiheit

(c/o Landesbehindertenbeauftragte oder -beauftragter Ihres Bundeslandes)

– Kontaktdaten je nach Bundesland unter:

https://www.barrierefreiheit.de/durchsetzungsstelle

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